Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Glashütten,

in den vergangenen Tagen wurde bereits mehrfach von interessierten Bürgerinnen und Bürgern nach der Stellungnahme zum Haushaltssicherungskonzept 2017 gefragt, die von Tim Böttger vorgetragen wurde. Da diese Stellungnahme scheinbar großes Interesse bewirkt hat, finden Sie die vorbereitete Stellungnahme nun hier. Bitte beachten Sie jedoch, dass hier das gesprochene Wort auf der Gemeindevertretersitzung vom 09. Dezember 2016 Gültigkeit hat.

Wir danken Ihnen allen für Ihr Interesse und stehen bei Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.


Frau Vorsitzende, Frau Bürgermeisterin ("BMin"), meine Damen und Herren

Mit erfreulicher Klarheit geben Sie, Frau Bürgermeisterin, und der GVo in der Mittelfristigen Finanzplanung den Weg ab 2018 vor. Oder zumindest ihre Vorstellung davon, in welche Richtung die Finanzen der Gemeinde Glashütten weiterentwickelt werden sollen.

Im Zentrum des Haushaltssicherungskonzepts steht der Abbau von Altfehlbeträgen, die mit EUR 1,080,000 beziffert werden. Hierfür sehen Sie einen Abbauzeitraum von 10 Jahren vor, so daß sich hieraus ein jährlicher Abbaubetrag i.H.v. EUR 108,015 für 10 Jahre ergibt.

10 Jahre ist offenbar der Zeitraum, den Sie unter „Berücksichtigung der Generationengerechtigkeit und Beachtung des Zeitraums, in welchem die Fehlbeträge entstanden sind“ für angemessen halten.

Zur Erinnerung: der Fehlbetrag ergibt sich für die Jahre 2009-2014, also einen Zeitraum von 5 Jahren. Dieser soll über einen Zeitraum von 10 Jahren gestreckt abgetragen werden.

Im weiteren sollten dann Maßnehmen aufgezeigt werden, wie denn die erforderlichen Mittel erwirtschaftet werden können, um die erforderlichen 100k p.a. zu generieren.

Hierzuführen Sie aus:

Erhöhung der Schwimmbadpreise in 2020: 3k

In der Vergangenheit hat die CDU viele Vorschläge unterbreitet und Gespräche mit den jeweiligen Pächtern geführt um Wege aufzuzeigen, wie der Zuschußbetrieb Schwimmbad Schloßborn (wir reden hier von einem Jährlichen Zuschuß von ca. 100k) wirtschaftlich effizienter aufgestellt werden kann.

Beispielsweise waren die jüngsten Pächter allesamt bereit, einen angemessenen Pachtzins zu entrichten, wenn sie nur von der mit dem Kioskbetrieb nicht im eigentlichen Sinne zusammenhängenden Verpflichtung zum Ticketverkauf befreit würden. Alternativ wurde seitens Pächter eine Lösung hinterfragt, eine Regelung zumindest in den frühen Morgenstunden bzw. bei schlechtem Wetter in der Form umzusetzen, dass nicht der Kiosk personell betreut sein muß, ohne dass aber ein € Umsatz für den Pächter erwirtschaftet wird.

Hier wurden alle Vorschläge, wie beispielsweise die Aufstellung eines Automaten, oder eine befristete Ansprechzeit in den Morgenstunden durch eigenes Schwimmbadpersonal von Ihnen ignoriert und vom Tisch gewischt, was möglicherweise auch zu tun hat mit der mangelnden Kooperationsbereitschaft Ihrer im Schwimmbadbetrieb beschäftigten Mitarbeiter des Bauhofes.

Das Ende vom Lied: Pächter verbrannt . Keine Pachteinnahme, Zukunft Freibad; Chance vertan.

Wir freuen uns jedoch, daß unser Vorschlag Einnahmeverbesserungen durch Sponsoring und Werbetafeln auf dem Schwimmbadgelände in angemessener Form endlich von Ihnen aufgegriffen wurde. Ihr Beitrag ist hier also lediglich die Erhöhung der Eintrittspreise, Mehrertrag 3k plus weitere 3k durch Werbung im Schwimmbad.

Weiter schlagen Sie vor: Nutzung gemeindeeigener Gebäude: Ab 2020 5k

Auf das fortlaufende Desaster der Renovierung und Instandsetzung gemeindeeigener Immobilien möchte ich hier gar nicht im Detail eingehen, diese Vorgänge sind im Dorfgespräch bestens bekannt.

Bemerkenswert ist aber schon, dass Sie es in diesen Zeiten für angemessen halten, daß die Gemeinde Glashütten eine gemeindeeigene Wohnung ertragsfrei vorhält für den Eventualfall, daß ein Bürger oder eine Familie der Gemeinde Obdach benötigt. Hier wird also eine Wohnung quasi leerstehend vorgehalten für den Fall, dass durch ein Unglück oder einen Brand Bürger Glashüttens dann temporär isoliert in diese Immobilie einziehen sollen, bis der Schaden beseitigt ist.


Unabhängig von der Frage, ob für Menschen in einer solchen Notlage die isolierte Unterbringung in einer solchen Wohnung eine angemessene und der Situation gerechte Behandlung darstellt, und viele Untersuchungen und Befragungen Betroffener belegen doch, dass in einer solchen Situation, wenn man aus dem gewohnten Umfeld herausgerissen wird, gerade die Isolation von den Mitmenschen eine schädliche und belastende Wirkung auf diese Menschen hat, stellt sich hier natürlich auch die Frage nach der wirtschaftlichen Auswirkung dieser politischen Entscheidung des Vorhaltens einer solchen Wohneinheit, die überwiegend leersteht.

Frau BMin, ist Ihnen niemals der Gedanke gekommen, daß es sinnvoller sein kann, Menschen in einer solchen Notlage, die gerade ihr Haus, ihr Hab und Gut verloren haben und mit nichts mehr haben als die Kleider, die sie am Leib tragen, solchen Menschen zu helfen, indem man sie gerade nicht isoliert unterbringt, sondern beispielsweise temporär durch eine Unterbringung in einem Hotel, wo diese Menschen in Kontakt sind mit anderen Menschen.


Die Kosten, die durch eine solche Hotelunterbringung potentiell entstehen können, stehen doch in gar keinem Verhältnis zum quasi betriebsbereiten Vorhalten einer Wohneinheit für so einen Eventualfall, der in den letzten Jahren ja auch nicht eingetreten ist.

Andere Kommunen handhaben die Verpflichtung zur Vorhaltung von Wohnraum für solche Notlagen ebenfalls auf diese die Finanzen schonende Weise und die Gemeinde Glashütten könnte sich hieran ein Beispiel nehmen.

Gleichzeitig könnten gemeindeeigene Immobilien sofort vermietet oder verkauft werden. Hierdurch ließe sich ein erheblicher Ergebnis- und Finanzbeitrag erziehen.

Ihr Vorschlag: Entgelderhöhung für die Nutzung gemeindeeigener Immobilien, 5k, ab 2020 !

Aktuell zumindest scheint die kleine Wohnung in der Forsthausstrasse ja temporär bewohnt zu sein und es wird wenigstens kein Leerstand vorgehalten. Gleichwohl stellt sich hier die Frage einer langfristigen Lösung!

Der Vorschlag der CDU war in der Vergangenheit, sog. Energiekostenpauschalen von den Vereinen abzurufen, welche Großveranstaltungen mit Eintrittskartenverkauf in den gemeindeeigenen Immobilien umsetzen. Es wird sich nach Meinung der CDU kein Gast beschweren, wenn er z. B. einen Aufschlag von z.B. 1 € dafür zahlen muß, dass er einen beheizten und beleuchteten Saal vorfindet und an einem Tisch sitzen kann…

Ebenfalls zu ihren kreativen Vorschlägen zur Einnahmeverbesserung führen Sie zum Thema Gemeindewald aus, dass derzeit Konzepte geprüft würden, durch die im Einklang mit Nachhaltigkeit Ertragssteigerungen zu erreichen seien.

Hier erwarten Sie ab 2020 10k als zusätzliche Einnahmen. Bei der Erstellung des Entwurfs war man sich da noch nicht so sicher und hat Sie gingen da noch von 15k ab 2018 aus. Und zwar durch „neue Konzepte“.

Meine Damen und Herren, in der vergangenen Sitzung haben Sie auf Vorschlag des HFA und des GVo ja genau das Gegenteil von dem beschlossen.

Sie verlangen hier das Verrücken mit Pferden, gleichwohl Fachleute Ihnen im HFA ausführlich dargelegt haben, daß dies unter Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen gerade nicht sinnvoll ist und zum Kostentreiber wird. Dennoch bestehen sie auf diese aus wirtschaftlicher Sicht völlig unnütze und kontraproduktive Maßnahme und verlangen Bilder baumstämme-ziehender Pferde für die Galerie.

Vor wenigen Wochen, in der 7. Sitzung der Gemeindevertretung am 10.11., wurde der Waldwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2017 hier debattiert.

Wir haben hier in der Debatte dargelegt, daß die Gemeinde in 2017 bei leicht gesunkenen Holzpreisen und gleichbleibenden Hiebsätzen auf Einnahmen in Höhe von rund EUR 40,000 unnötig verzichtet.

Leicht hätte man, wie im Forsteinrichtungswerk vorgesehen, den Hiebsatz entsprechend temporär anheben können ohne von einer nachhaltigen Bewirtschaftung abzurücken. Um den Ertrag aus der Bewirtschaftung des gemeindeeigenen Waldes bei gleichbleibenden Kosten stetig zu halten muss bei leicht sinkenden Preisen der Umsatz erhöht werden, meine Damen und Herren. Volksschule Sauerland !

Dies aber haben Sie abgelehnt, eine ökonomische Betrachtung des Waldwirtschaftsplans wurde hier als Wichtigtuerei beschimpft. So aber, meine Damen und Herren, wurden EUR 40,000 auf der Strasse liegen lassen, den Ertrag aus der Bewirtschaftung des Waldes haben Sie in 2017 halbiert.

Heute planen Sie nur noch 10k ein, ab 2018, ohne „neue Konzepte“, dafür aber mit einer Umstellung von Pauschalbesteuerung auf Regelbesteuerung, sehr kreativ, meine Damen, meine Herren.

Und auch das ist heute schon Makulatur, denn Ihnen ist ja bereits heute bekannt, daß die Bewirtschaftungskosten sich in absehbarer Zeit erhöhen werden.

Das hat Ihnen Hessenforst bereits mitgeteilt, und auch andere Anbieter werden hier nachziehen. Ihre Annahmen hier sind also alleine schon auf Basis des heute Bekannten völlig unseriös.

Nachbesetzung freiwerdender Stellen. Frau BMin, hier wollen sie im Jahr 2020 die interkommunale Zusammenarbeit für sich entdecken. Es soll „geprüft werden, ob statt der Nachbesetzung von Stellen, die in den nächsten Jahren altersbedingt frei werden, eine IKZ mit anderen Kommunen zu Personalkosteneinsparungen führt“. Hier planen Sie ab 2020 eine Aufwandsreduzierung von EUR 25,000.

Meine Damen, meine Herren, warum wollen Sie denn mit dieser Entdeckung bis 2020 warten?

Immer und immer wieder haben wir vorgeschlagen ganz konkret eine interkommunale Zusammenarbeit zu forcieren, wie es sich auch als Auflage aus der Haushaltsgenehmigung 2016 ergibt.

Und zwar haben wir Sie aufgefordert nicht nur abstrakt mal zu prüfen, sondern ganz konkret. Meine Damen, meine Herren, Sie haben hier in der 6. Sitzung der Gemeindevertretung am 16.09. in namentlicher Abstimmung geschlossen, gegen die Stimmen der CDU, die Ausschreibung einer Amtsleiterstelle für das Bauamt beschlossen.

Vollmundig wurde hier vom Vorsitzenden des Bau- und Siedlungsausschusses, Herrn Barth erklärt, eine IKZ sei im Bereich der Bauämter völlig ausgeschlossen und ohne jedes Beispiel.

Das blieb genau so lange ohne Beispiel, bis wir ihnen in selbiger Sitzung ganz konkret Beispiele für die Zusammenlegung von Bauämtern, also IKZ im besten Sinne, in Nordhessen aufzeigen konnten.

Mein Damen, meine Herren, machen Sie ihre Hausaufgaben, bevor Sie solche falschen Behauptungen in die Welt setzten.

Prüfen Sie unvoreingenommen und heute, nicht erst in 2020, wo durch IKZ Stellen in der Verwaltung eingespart werden können.

Stattdessen setzten Sie immer noch einen drauf und wollen heute eine weitere Amtsleiterstelle nach Beamtenbesoldung A12 ausschreiben.

Fangen Sie heute an mit IKZ, nicht erst in 2020.

Heute haben Sie durch altersbedingt freiwerdende Stellen im Bauamt und die vakante Stelle im Amt für Finanzen die Gelegenheit Strukturveränderungen in der Verwaltung vorzunehmen und so zu Kosteneinsparungen zu kommen.

Statt diese Möglichkeiten, die heute auf dem Silbertablett geboten werden, zu nutzen, wollen Sie die bestehenden Verhältnisse betonieren, ja schlimmer noch, hoch und höherdotierte Stellen schaffen, die strukturelle Veränderungen Ihres Verwaltungsapparates auf mittlere Sicht erschweren.

Fangen sie heute an mit IKZ, nicht erst in 2020!

Weiter planen Sie völlig ohne Plan mit Einsparungen beim Strom für Straßenbeleuchtung durch eine Umstellung auf LED-Beleuchtung ab 2019.

Meine Damen und Herren so sinnvoll mittelfristig die Nutzung neuer Beleuchtunsgtechnologie auch ist, und der Vorschlag hierzu stammt ja von der CDU aus dem Jahre 2013, mit dieser völlig aus der Luft gegriffenen Zahl versuchen Sie erfolglos Ihr Versagen zu kaschieren wirkliche Einsparungen oder Einnahmeverbesserungen zu erzielen.

Denn ganz klar dürfte auch Ihnen sein: Zunächst sind neue Investitionen und neue Lampenköpfe erforderlich, bevor der Aufwand für Strom sinken kann.

Weiter sehen Sie vor: Geplante Mehreinnahmen durch Ausgleich der Kostenunterdeckung in der Abfallwirtschaft.

Hier planen Sie weitere 50k auf 4 Jahre.

Meine Damen und Herren, auch wenn der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich von Unterdeckungen der Vergangenheit haushalterisch selbstverständlich eingeplant werden muss, so ist es doch an Naivität kaum zu überbieten diese quasi als gegeben einzuplanen und gleichzeitig davon auszugehen, dass für den Zeitraum ab 2018, wenn die Abfallwirtschaft komplett neue ausgeschrieben wird, von gleichbleibenden Gebühren für die Zeit nach 2018 auszugehen.

Meine Damen und Herren, was gibt es hier nicht alles für Ideen,

Verursachungsgerechte Gebührengestaltung,
Chips in Mülltonne,
Abwiegen des Mülls,
Einsatz von Mehrkammerfahrzeugen, etc.

Aber machen Sie sich nichts vor, das wird nicht billiger werden als der im nächsten Jahr auslaufende Vertrag.

Nach 25% Gebührenerhöhung ab 2017 dürfen sich die Bürger hier auf weitere Erhöhungen in 2018 einstellen, ich komme hierauf noch einmal zu sprechen.

Ja und der Rest, meine Damen und Herren, die Differenz zu den 108k?

Die wollen sie hier heute als Steuererhöhung in 2018 beschliessen.

Die gleichen Eltern, denen Sie hier für Anfang 2018 mit einer erheblichen Beitragserhöhung für die Kinderbetreuung schwere Lasten aufbürden, wollen Sie schon in wenigen Monaten zum Haushaltsjahr 2018 mit einer weiteren Steuererhöhung beglücken.

Die CDU ist gegen die von Ihnen geplante Form der Erhöhung der Kindergartengebühren und gegen die von Ihnen geplante Erhöhung von Steuern.

Denn den überwiegenden Teil wollen Sie mit einem kräftigen Schluck aus der Pulle finanzieren.

Nach den Hebesatzerhöhungen auf die Grundsteuern A und B für 2015 von 350% auf 400% und der Hebesatzerhöhung für 2016 von 400% auf 450% planen Sie für 2018 eine weitere Erhöhung von 450% auf 470%.

Meine Damen und Herren, Chapeau !

Vom geplanten Mehrertrag i.H.v. EUR 47k sollen also 25k zum Abbau von Altfehlbeträgen herangezogen werden.

Und den Rest des üppigen Schlucks aus der Magnum-Flasche planen Sie für laufendes Geschäft ein, „notwendige Instandhaltungsmaßnahmen am Infrastrukturvermögen“, na herzlichen Glückwunsch!

Sie planen hier also die dritte Steuererhöhung innerhalb von nur vier Jahren und wollen den Hebesatz von 350% auf 470% nolens volens um fast 35% erhöhen, nebst kräftiger Gebührenerhöhungen im Bereich Abfall, Kindergarten, etc.

Für Sie, Frau BMin, ist es die Erste schon im zweiten Jahr, aber man muss das ja im Gesamtzusammenhang sehen.

Ich darf Ihnen in Erinnerung rufen, dass der Durchschnittshebesatz der Grundsteuer B im Landesdurchschnitt bei 417% liegt.

Hier sind Ihre Angaben im Haushaltssicherungskonzept übrigens nicht korrekt, Sie geben hier lediglich 394% für die Grundsteuer B an, das ist nicht zutreffend.

Damit liegt die Gemeinde Glashütten schon heute wirklich deutlich über dem Schnitt, und auch über dem Rahmen der vom Land Hessen vorgegebenen Konsolidierungsmaßnahmen.

Ich fasse also zu einem ersten Zwischenfazit zusammen:

Wirksame Ausgabenreduzierungen: Keine

Wirksame Einnahmesteigerungen: Ebenfalls keine

Einziger Ansatz dieses Gemeindevorstands: Steuererhöhungen und Gebührenerhöhungen 2018 in üppigem Maße!

Wen, Frau BMin, meine Damen, meine Herren, wollen Sie denn eigentlich mit diesem Haushaltssicherungskonzept täuschen, welches außer Steuererhöhungen kaum meßbaren und konkreten Maßnahmen vorsieht.

Eine Sache jedoch, Frau BMin, haben Sie zutreffend erkannt, gleichwohl in Ihren Papier nicht ausreichend gewürdigt.

§ 6 GemHVO (2) schreibt zum Haushalt vor:

1Der Vorbericht enthält einen Ausblick insbesondere auf wesentliche Veränderungen der Rahmenbedingungen der Planung und die Entwicklung wichtiger Planungskomponenten innerhalb des Zeitraums der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. 2Im Vorbericht soll außerdem dargestellt werden, welche Auswirkungen sich durch die erwartete Bevölkerungsentwicklung auf die Gemeinde und ihre Einrichtungen voraussichtlich ergeben werden.

Schon aus formalen Gründen, Frau BMin, genügt Ihr Haushalt diesem Erfordernis nicht.

Denn im nachgebesserten Vorbericht zum Haushaltsplan 2017 führen Sie aus:

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Gemeinde Glashütten nicht nachlassen im Bemühen, die Einwohnerzahlen zumindest stabil zu halten. Weniger Einwohner bedeuten geringere Zuweisungen und höhere Beiträge/Steuern für die verbleibenden Bürger und die Infrastruktur müsste für weniger Bürger im gleichen Maß aufrechterhalten werden.

Neue Siedlungsflächen auszuweisen und den Generationenwechsel im Bereich der Bestandsimmobilien positiv zu begleiten ist damit das Gebot der Stunde.

In dem im Haushaltssicherungskonzept vorgelegten Konsolidierungspfad, der im Entwurf noch an das Haushaltssicherungskonzept angehängt war, nun aber unterdrückt wird, rechnen Sie per Ende 2015 mit einem Einwohnerstand in Höhe von 5376 EW.

Hochinteressant ist hier die Entwicklung der Haushaltsansätze pro Einwohner. So legen Sie u.a. dar:

Für den Produktbereich 1, Innere Verwaltung, kalkulieren Sie:

(Ergebnis in Euro in den Jahren sowie Ergebnis in Euro je Einwohner heruntergerechnet)

2013: 1,267,356 (Ergebnis) 235 (Ergebnis)

2014: 805,346 (Ergebnis) 149 (Ergebnis)

2015: 877,896 (Ergebnis) 163 (Ergebnis)

2016: 1,058,346 (Ansatz) 196 (Ansatz)

2017: 1,107,177 (Ansatz) 205 (Ansatz)

2018: 1,166,734 (Ansatz) 217 (Ansatz)

... und in den Folgejahren auf diesem hohen Niveau verbleibend.

Wir sehen also eine Steigerung von 149 /EW in 2014 auf 217/EW in 2018 ff.

Das, liebe Frau BMin, sieht nicht nach sparen aus.

Als weiteres Beispiel möchte ich an dieser Stelle die Produktgruppe 11 nennen, hier sieht die Entwicklung ähnlich erschreckend aus, wenn man dem Plan dieser Ampel-Koalition und Frau BMin folgt. In der Produktgruppe 11, Ver- und Entsorgung, sehen die Zahlen im Ergebnis 2013 -2016 je EW so aus:

2013 56 (Ergebnis)

2014 57 (Ergebnis)

2015 60 (Ergebnis)

2016 89 (plus 30%) ANSATZ

2017 126 (Ansatz)

2018 123 (Ansatz)

.. und danach weiter auf diesem Niveau. In der Gesamtsumme von 2013 305,000 auf 2018 ff. 663,000

Auch hier gilt: Sparen IST IHRE SACHE NICHT, Fehlanzeige!

Nicht nur steigen die Ausgaben insgesamt bei abnehmender Bevölkerung in Glashütten, auch nimmt die Belastung pro Einwohner entsprechend stark zu. Und das in Zeiten des Zuzugs ins Rhein-Main-Gebiet.

Wir stimmen Ihnen zu, Frau BMin, Glashütten bedarf dringend des Zuzugs neuer Bürger um die Kosten für die bestehende Infrastruktur nach dem Abrutschen auf knapp über 5000 wieder breiter aufstellen zu können.

Hierzu hat die CDU schon in der Vergangenheit wiederholt vorgeschlagen

  • und wir stehen auch heute noch dazu -

ein entsprechendes neues Baugebiet im Hinterfeld im OT Schloßborn auszuweisen, um einerseits am Zuzug neuer Bürger, insbesondere Zuzug von Familien in das Frankfurter Umland, partizipieren zu können.

Andererseits ist die Ausweisung des Baugebietes so zu gestalten, dass hier durch die Erschliessung und den anschliessenden Verkauf von Grundstücken auch ein positiver Ergebnisbeitrag zur Haushaltssanierung einerseits und zur Finanzierung von Erhaltungsinvestitionen in bestehende Infrastruktur andererseits zu erzielen ist.

Abschliessend, meine Damen, meine Herren, noch ein paar kurze Betrachtungen zu den Kostendeckungsquoten. Zunächst ist auffällig dass die Verwaltung hier eine Verzinsung des Anlagekapitals in Höhe von 4% zugrunde liegt. Hier kann man der Gemeinde Glashütten ja nur gratulieren, 4% Verzinsung anzunehmen in Zeiten historisch niedriger Zinsen ist schon eine Leistung.

Sicher dürfte Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, dass im hier vorgelegten Entwurf veraltete Zahlen zu den Kostendeckungsquoten im Bereich Wasser und Abwasser eingearbeitet sind. Nachdem die Gemeindevertretung hier in ihrer letzten Sitzung im November eine entsprechende Anpassung der Gebühren für Wasser und Abwasser vorgenommen hat, sollten diese Anpassungen sich auch im Haushaltssicherungskonzept wiederfinden.

Für den Bereich Abfall wird noch keine Quote ausgewiesen, nach langen, quälenden Diskussionen, welche am Ende lediglich zu einer pauschalen Gebührenerhöhung von 25% führen sollen, soll ja heute auch erst hierüber abgestimmt werden.

Die im Anhang des Haushaltssicherungskonzeptes ausgewiesenen ausgewählten Finanzinformationen sind also sachlich nicht korrekt.

Meine Damen, meine Herren, das vom GVO vorgelegte Haushaltssicherungskonzept ist gespickt von sachlichen Fehlern.

Sorgsamer Umgang mit Haushaltsmitteln, dem Geld der Bürgerinnen und Bürger- Fehlanzeige.

Nennenswerte Einsparungen werden nicht aufgezeigt und Möglichkeiten zur Einnahmeverbesserung nicht zur Kenntnis genommen.

Einzig zwei Erkenntnisse lassen hier aus diesem Entwurf gewinnen:

Erstens: Die Gemeinde Glashütten benötigt dringend ein neues Baugebiet im Hinterfeld, um die Lasten der Gemeinde auch künftig schultern zu können und wieder einen nennenswerten Bevölkerungszuwachs in Glashütten erzielen zu können.

Zweitens: Die Ampel beschliesst schon heute faktisch mit der geplanten Erhöhung der Grundsteuer A und B eine weitere Steuererhöhung, neben den steigenden Gebühren für Kinderbetreuung und Müllentsorgung eine weitere Belastung der Bürgerinnen und Bürger.

Das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept ist eine Ausgeburt der Ideenlosigkeit, außer Gebühren- und Steuererhöhungen haben Sie leider nichts in der Weihnachtstüte.

Das, meine Damen und Herren, ist zu kurz gesprungen

Somit entsprechen also weder der Haushaltsentwurf, noch das Haushaltssicherungskonzept den formalen Erfordernissen. Auch das Haushaltssicherungskonzept ist nicht zustimmungsfähig.

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