Steuern
Steuern
Haupteinnahmequelle der Gemeinde Glashütten ist ein Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Die Gemeinde erhebt zusätzlich eigene Steuern. Dies sind z.Zt. die Gewerbe-, Grund-, Zweitwohnung- und Hundesteuer.
Die genaue Bezeichnung der Gewerbesteuer ist Gewerbeertragssteuer. Sie richtet sich nach dem Ertrag eines Unternehmens. Dieser wird vom zuständigen Finanzamt festgestellt und daraus ein Messbetrag bestimmt. Die Gemeinde hat das Recht, für diesen Messbetrag einen Hebesatz zu erheben, d.h. das Unternehmen hat Messbetrag x Hebesatz als Gewerbesteuer zu entrichten; z.Zt. beträgt der Gewerbesteuerhebesatz in Glashütten 300%.
Die Grundsteuer wird ähnlich wie die Gewerbesteuer festgelegt. Das Finanzamt bewertet alle Grundstücke mit dem sogenannten Einheitswert auf Basis des Jahres 1904 und ermittelt daraus den Steuermessbetrag. Diesen Betrag multipliziert die Gemeinde mit ihren Hebesatz. Man unterscheidet zwischen zwei Arten von Grundsteuern: die Grundsteuer A (aktueller Hebesatz 230%) für landwirtschaftlich genutzte Flächen und die Grundsteuer B (aktueller Hebesatz 280%), die für Bauland bzw. bebaute Grundstücke erhoben wird.
Die Zweitwohnungsteuer belastet Einwohner, die nur einen zweiten Wohnsitz in Glashütten haben. Die Höhe richtet sich nach dem Mietpreis oder der Vergleichsmiete. Diese Steuer wird erhoben, weil diese Personen die Glashüttener Infrastruktur nutzen, aber, weil sie nicht mit ihrem Erstwohnsitz hier gemeldet sind, nichts zum Verteilungsschlüssel der Einkommensteuer der Gemeinde beitragen.
Die Hundesteuer ist nicht mit einer Gebühr zu verwechseln. Die Hundesteuer wird für das Hundehalten erhoben. Sie beträgt pro Jahr 54,00 EUR für den ersten, 96,00 EUR für den zweiten und 144,00 EUR für jeden weiteren Hund.

