CDU Glashütten

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Kindergartengebühren

Kindergartengebühren

1.    Angebote, Gebühren und Bedingungen

1.1.   Basisangebot:
Kindergartenplatz für Kinder ab 3 Jahre, 07:30 - 12:30 Uhr

130 EUR / Monat  (Basisangebot)

1.2.   Zusatzangebot  1
Mittagessen und Betreuung für Kinder ab 3 Jahre, von 12:30 bis 14:00

1.2.1.    130 (Basisangebot) + 35 EUR (Betreuung) = 165 EUR/Monat
zzgl. Mittagessen gem. Kalkulation bzw. Angebot der Einrichtung

1.2.2.    Einzelne Tage
–soweit Zubereitungs- und Betreuungskapazität vorhanden ist–
2,50 EUR (Betreuung)
zzgl. Mittagessen gem. Kalkulation bzw. Angebot der Einrichtung


1.3.   Zusatzangebot  2:
Kinder ab 18 bis 36 Monate von 07:30 - 14:00 Uhr

1.3.1.    130 (Basis) + 105 EUR = 235 EUR/Monat
zzgl. Mittagessen gem. Kalkulation bzw. Angebot der Einrichtung
zzgl.  "Verbrauchsmaterial" gem. Kalkulation bzw. Angebot der Einrichtung


1.4.   Zusatzangebot  3:
Nachmittagsbetreuung ab 14:00 Uhr

1.4.1.    130 EUR (Basis) + 35 (Mittagbetreuung) + 50 EUR / Stunde Öffnungszeit der Einrichtung / Monat
zzgl. Mittagessen gem. Kalkulation bzw. Angebot der Einrichtung


1.4.2.    Ad hoc Einzel-Nachmittag -wenn Kapazität vorhanden:
3 EUR / Anwesenheitsstunde / Einzelnachmittag (Mittagsbetreuung)


 

1.5.   Allgemeine Bedingungen:

1.5.1.    Alle Angebote gelten ausschließlich für Eltern mit 1. Wohnsitz in der Gemeinde Glashütten !

Kinder, deren Eltern keinen 1. Wohnsitz in Glashütten haben, können, um ungenutzte Kapazitäten zu nutzen, immer nur befristet aufgenommen werden, damit der gesetzliche Anspruch auf Kindergartenplatz zu keiner Zeit gefährdet wird !

1.5.2.    Für das zweite Kind, das gleichzeitig im Kindergarten ist, werden etwa 25%, für ggf. weitere Kinder werden etwa 50%, Nachlass gewährt. Alle reduzierten Gebühren werden mathematisch auf volle Euro gerundet; d.h. z.B. 75% von 130 EUR entsprechen 98 EUR, 50% von 130 EUR entsprechen 65 EUR. Nachlass wird nur auf die Gebühren für die über-drei-Jährigen gewährt.

1.5.3.    Die Zivilgemeinde kann die Kindergartengebühren in sozialen Härtefällen auf Antrag um bis zu 50% ermäßigen.


© CDU Glashütten 2012