Straßen, innerörtlich
innerörtliche Straßen
Die gemeindlichen Straßen sollen
- gefahrlos
- befahrbar
- überquerbar -für Kinder, Erwachsene und Senioren-
- begehbar und
- mit den üblichen Fahrzeugen der Kinder und Jugendlichen nutzbar sein
- die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs begrenzen, ohne den durchfahrenden Autofahrer zu nerven oder die Anlieger vermeidbar zu benachteiligen
- im Winter eine effiziente Schneeräumung ermöglichen
- ein ordentliches Bild abgeben
- im Rahmen des finanziell Möglichen.
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