Der Gemeindevorstand wird in Glashütten weiter über private Bauangelegenheiten entscheiden. Die Gemeindevertretung scheint dies nun zu akzeptieren. In der eigens wegen dieses Punktes anberaumten Sondersitzung am Freitag lehnte es das Parlament einstimmig ab, die Sache gerichtlich klären zu lassen.
Der drohende Organstreit zwischen Parlament und Bürgermeister Thomas Fischer (CDU) ist also abgewendet. Geklärt ist die Sache damit aber nicht, es gibt nur ein Stillhalteabkommen. Gerade mal 18 Minuten brauchten die Gemeindevertreter um sich darauf zu verständigen. Die Vorgeschichte jedoch ist deutlich länger und auch ein wenig verworrener.
Zur Erinnerung: Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sieht vor, dass Bausachen, soweit sie der reinen Rechtsanwendung unterliegen, grundsätzlich in die Zuständigkeit des Gemeindevorstandes fallen. In aller Regel wird, landauf, landab, auch so verfahren. Nur in Glashütten nicht, da bestimmte seit 20 Jahren der Bau- und Siedlungsausschuss (BSA) wo und was gebaut wurde.
Bislang hatte es dazu keinerlei Beanstandungen gegeben, da Baugenehmigungen oder Versagungen letztlich ohnehin immer vom Landkreis kamen. Zwar hatte es in der Amtszeit von Ex-Bürgermeister Diehl schon einmal einen Anlauf gegeben, das Prozedere zu ändern und wieder auf den festeren Boden der HGO zu stellen. Nach Widerstand aus dem Parlament wurde dieses Ansinnen jedoch wieder fallen und der Bauausschuss am Ruder gelassen – bis in dieses Jahr hinein. Der Gemeindevorstand war es, der im Sommer zu der Auffassung gelangt war, dass es nichts schaden könne, über diese Art der Handhabung Rechtsauskünfte einzuholen, "um auf der sicheren Seite zu sein", so hieß es vonseiten des Bürgermeisters.
Im Parlament wurde das teilweise anders gesehen. Kritiker der neuen Lösung rieben sich dabei nicht zuletzt an der Person von Christoph Barth (SPD), dem langjährigen Vorsitzenden des Bauausschusses. Als der nach der Kommunalwahl in den Gemeindevorstand wechselte und just in diesem Moment dort Zweifel aufkamen, ob die Zuständigkeit wirklich richtig verteilt ist, vermuteten einige Akteure im kommunalpolitischen Raum durchaus einen Zusammenhang: Wollte Barth, obwohl von FWG-Mann Dirk Riehl als BSA-Chef abgelöst, etwa weiterhin der Fachmann fürs Bauen bleiben? Spekuliert wurde in den vergangenen Wochen viel in der Taunusgemeinde.
Fakt ist auf jeden Fall, dass die bisherige Praxis, die auch unter Barths Regie im BSA über viele Jahre ohne Beanstandung lief, formaljuristisch nicht in Ordnung ist. Genauer gesagt, ist die Hauptsatzung der Gemeinde in diesem Punkt zwar nicht rechtswidrig, aber auch nicht rechtswirksam. Das bekamen die Glashüttener sowohl vom Hessischen Städte- und Gemeindebund als auch vom Rechtsamt des Hochtaunuskreises schwarz auf weiß. In der Folge zog Bürgermeister Thomas Fischer (CDU) die Zuständigkeit für Bausachen an den Gemeindevorstand.
Klage vom Tisch
An die Gemeindevertretung erging der Auftrag, die Hauptsatzung per Beschluss in dem einen Punkt zu ändern, um die künftige Rechtswirksamkeit sicherzustellen. Das wurde im Parlament aber zwei Mal mit Mehrheit abgelehnt. Diesen nicht gefassten Beschluss hat dann der Bürgermeister ("Ich konnte nicht anders …") beanstandet und dem Parlament den Klageweg gewiesen. Es musste schnell gehen, denn der Beschluss, gegen die Beanstandung des Bürgermeisters zu klagen, musste binnen Monatsfrist erfolgen.
Deshalb also die Sondersitzung, in der sich die Abgeordneten jetzt in namentlicher Abstimmung gegen die Klage aussprachen. Zuvor hatte Parlamentschef Matthias Högn (CDU) beide Szenarien erläutert. Eine Klage hätte bei 10 000 Euro Streitwert erhebliche Kosten für die Anwälte – einen fürs Parlament, einen für den Vorstand – produziert und kaum Aussicht auf Erfolg gehabt. Keine Klage zu erheben bedeute, dass das Parlament das Vorgehen des Vorstandes respektiere, ohne einen Beschluss zur Satzungsänderung aber weiter mit der rechtsunwirksamen Klausel leben müsse.as