CDU Glashütten

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Stillhalteabkommen im BSA-Streit

28.11.2011

Der Gemeindevorstand wird in Glashütten weiter über private Bauangelegenheiten entscheiden. Die Gemeindevertretung scheint dies nun zu akzeptieren. In der eigens wegen dieses Punktes anberaumten Sondersitzung am Freitag lehnte es das Parlament einstimmig ab, die Sache gerichtlich klären zu lassen.

Der drohende Organstreit zwischen Parlament und Bürgermeister Thomas Fischer (CDU) ist also abgewendet. Geklärt ist die Sache damit aber nicht, es gibt nur ein Stillhalteabkommen. Gerade mal 18 Minuten brauchten die Gemeindevertreter um sich darauf zu verständigen. Die Vorgeschichte jedoch ist deutlich länger und auch ein wenig verworrener.

Zur Erinnerung: Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sieht vor, dass Bausachen, soweit sie der reinen Rechtsanwendung unterliegen, grundsätzlich in die Zuständigkeit des Gemeindevorstandes fallen. In aller Regel wird, landauf, landab, auch so verfahren. Nur in Glashütten nicht, da bestimmte seit 20 Jahren der Bau- und Siedlungsausschuss (BSA) wo und was gebaut wurde.

Bislang hatte es dazu keinerlei Beanstandungen gegeben, da Baugenehmigungen oder Versagungen letztlich ohnehin immer vom Landkreis kamen. Zwar hatte es in der Amtszeit von Ex-Bürgermeister Diehl schon einmal einen Anlauf gegeben, das Prozedere zu ändern und wieder auf den festeren Boden der HGO zu stellen. Nach Widerstand aus dem Parlament wurde dieses Ansinnen jedoch wieder fallen und der Bauausschuss am Ruder gelassen – bis in dieses Jahr hinein. Der Gemeindevorstand war es, der im Sommer zu der Auffassung gelangt war, dass es nichts schaden könne, über diese Art der Handhabung Rechtsauskünfte einzuholen, "um auf der sicheren Seite zu sein", so hieß es vonseiten des Bürgermeisters.

Im Parlament wurde das teilweise anders gesehen. Kritiker der neuen Lösung rieben sich dabei nicht zuletzt an der Person von Christoph Barth (SPD), dem langjährigen Vorsitzenden des Bauausschusses. Als der nach der Kommunalwahl in den Gemeindevorstand wechselte und just in diesem Moment dort Zweifel aufkamen, ob die Zuständigkeit wirklich richtig verteilt ist, vermuteten einige Akteure im kommunalpolitischen Raum durchaus einen Zusammenhang: Wollte Barth, obwohl von FWG-Mann Dirk Riehl als BSA-Chef abgelöst, etwa weiterhin der Fachmann fürs Bauen bleiben? Spekuliert wurde in den vergangenen Wochen viel in der Taunusgemeinde.

Fakt ist auf jeden Fall, dass die bisherige Praxis, die auch unter Barths Regie im BSA über viele Jahre ohne Beanstandung lief, formaljuristisch nicht in Ordnung ist. Genauer gesagt, ist die Hauptsatzung der Gemeinde in diesem Punkt zwar nicht rechtswidrig, aber auch nicht rechtswirksam. Das bekamen die Glashüttener sowohl vom Hessischen Städte- und Gemeindebund als auch vom Rechtsamt des Hochtaunuskreises schwarz auf weiß. In der Folge zog Bürgermeister Thomas Fischer (CDU) die Zuständigkeit für Bausachen an den Gemeindevorstand.

Klage vom Tisch

An die Gemeindevertretung erging der Auftrag, die Hauptsatzung per Beschluss in dem einen Punkt zu ändern, um die künftige Rechtswirksamkeit sicherzustellen. Das wurde im Parlament aber zwei Mal mit Mehrheit abgelehnt. Diesen nicht gefassten Beschluss hat dann der Bürgermeister ("Ich konnte nicht anders …") beanstandet und dem Parlament den Klageweg gewiesen. Es musste schnell gehen, denn der Beschluss, gegen die Beanstandung des Bürgermeisters zu klagen, musste binnen Monatsfrist erfolgen.

Deshalb also die Sondersitzung, in der sich die Abgeordneten jetzt in namentlicher Abstimmung gegen die Klage aussprachen. Zuvor hatte Parlamentschef Matthias Högn (CDU) beide Szenarien erläutert. Eine Klage hätte bei 10 000 Euro Streitwert erhebliche Kosten für die Anwälte – einen fürs Parlament, einen für den Vorstand – produziert und kaum Aussicht auf Erfolg gehabt. Keine Klage zu erheben bedeute, dass das Parlament das Vorgehen des Vorstandes respektiere, ohne einen Beschluss zur Satzungsänderung aber weiter mit der rechtsunwirksamen Klausel leben müsse.as

 


Kleinsportfeld nimmt Formen an

 Der Bau des Kleinsportfelds in Glashütten kommt gut voran. Da der Winter sich in diesem Jahr ausnahmsweise an seinen eigentlichen Beginn zu halten scheint, konnten die Erdarbeiten bislang ohne Einschränkungen vonstattengehen. "Wir müssen den Winter nicht fürchten", erklärte Bürgermeister Thomas Fischer (CDU), nachdem der Grund gelegt wurde und auch der Bau der Entwässerung im Plan liegt. Eine kleine Einschränkung gibt es jedoch: Ein Privatweg habe sich in den vergangenen Jahrzehnten nach und nach verschoben, so dass er jetzt – statt wie es aus der Katasterkarte hervorgeht, neben dem Kleinsportfeld – mitten durch die Baustelle führt. "Der Weg verläuft tatsächlich anders, als er ursprünglich vermessen wurde", bestätigt Fischer. Einfach kappen werde man ihn nicht – immerhin dient er der Jagdgenossenschaft als Zugang zu einem Grundstück und wird von dieser auch instandgehalten.

 

Weg wird verlegt

Deswegen wird die Gemeinde "den Weg jetzt dahin legen, wo er eigentlich hingehört", verspricht Fischer und hofft darauf, dass die Anlieger mitspielen. Denn auch bei den Nachbargrundstücken stellt sich die Parzellierung auf der Karte anders dar, als die tatsächlichen Gegebenheiten. Daran hatte sich Fischers Angaben zufolge nie jemand gestört, "aber was 100 Jahre lang kein Problem war, muss jetzt korrigiert werden". Im Klartext: Der Weg soll künftig in einem kleinen Bogen um das neue Kleinsportfeld herumführen.

Auch bei der Anlage selbst gibt es eine kleine Änderung. Der Lärmschutzhügel soll mit Stützmauern stabilisiert werden. Dadurch entstehende Mehrkosten blieben Fischers Worten zufolge "im Rahmen".hko


© 2011 Frankfurter Neue Presse

Sondersitzung der Gemeindevertretung

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Matthias Högn, lädt am

Freitag, 5. November 2011, um 20 Uhr

zu einer Sondersitzung ein.

Tagesordnungspunkt 3:
Beanstandung nach § 63 Abs. 2 HGO des Bürgermeisters gegen den Beschluss der Gemeindevertretung zum Tagesordnungspunkt 3 Änderung der Hauptsatzung der Gemeindevertretersitzung vom 4. November 2011:
hier: Beratung und Beschlußfassung über eine Klage vor dem Verwaltungsgericht

Ausbau der U3 Kinder Betreuung

Die Gemeindevertreter fassten in der Sitzung der Gemeindevertretung zur Betreuung der U3-Kinder, insbesondere der Kinder ab 12 Monaten und für die geplanten baulichen Veränderungen in den Kindergärten folgenden Beschluß:

Die dringend erforderlichen Umbaumaßnahmen werden sofort in Angriff genommen und die Zuschüsse von den Trägern/Einrichtungen beim Bund beantragt.
Die Gemeinde Glashütten beteiligt sich an den Investitionen.
Im Haushaltsjahr 2012 werden jeweils 1 Baumaßnahme in den Kindergärten Glashütten und Schloßborn durchgeführt, im Jahr 2013 in Schloßborn die 2. Baumaßnahme.
Die Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2012 entsprechend zu veranschlagen. 75.000 EUR der Mehrausgaben in Höhe von 150.000EUR im Jahr 2012 sollen durch Einnahmeerhöhungen bzw. Ausgabekürzungen gegenfinanziert werden.

Was ist mit den Mehrausgaben der Folgejahre?

Für Fragen stehen Ihnen gerne die CDU Mitglieder im HFA, Jörg Hansen und Klaus Hindrichs, zur Verfügung.

 

 

 

Änderung der Hauptsatzung

In der Sitzung der Gemeindevertretung am Freitag, 4. November, erreichte die Änderung der Hauptsatzung mit 11 Ja Stimmen nicht die notwendige Mehrheit. Dies bedeutet, dass für die Klärung in dieser Angelegenheit wahrscheinlich ein gerichtliches Verfahren  erforderlich sein wird.

Die FWG Fraktion erklärte, durch ihre Sprecherin Frau Kempf, ihr Abstimmungsverhalten mit dem fehlenden Vertrauen in Teile des Gemeindevorstandes.

Auch die beiden CDU Fraktionsmitglieder, Dr. Lutz und Franz Riehl, lehnten die Streichung des rechtsunwirksamen Passus aus der Hauptsatzung ab und schlossen sich der Meinung/Stellungnahme der FWG-Fraktion an.

Elvy Mäkitalo, Vorsitzende des Gemeindeverbandes und Erste Beigeordnete, bedauert dies und erklärt ausdrücklich, das alle CDU Mitglieder des Gemeindevorstandes in der Vergangenheit und auch zukünftig offen und ehrlich die Fraktion und Bürger informieren werden.

 Für Fragen stehen Ihnen die Fraktionsmitglieder gerne zur Verfügung.

© CDU Glashütten 2012