Welchem Zweck dient der Beschluss einer Veränderungssperre im Zuge einer
Bauleitplanung und warum hat hierzu die CDU Fraktion in der letzten
Gemeindevertretungssitzung von Glashütten einen Antrag eingereicht?

Im Ortssteil Schloßborn orientieren sich in einem Teilgebiet auch heute noch Bauanträge
nach einem Bebauungsplan aus dem Jahre 1979. Geänderte Anforderungen von Bewohnern
und Wohnungssuchenden haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass zunehmend
einzelne Grundstücke weiter unterteilt wurden, und so eine ungesteuerte Nachverdichtung
herbeigeführt hat, die zunehmend die Infrastruktur belastet, aber auch den Charakter des
Wohngebietes verändert. Um hier Einhalt zu gebieten, wurde in 2014 beschlossen, einen
Nachfolgebebauungsplan aufzustellen. Eine Veränderungssperre dient der Sicherung einer
künftigen Bauleitplanung und soll verhindern, dass in der Zwischenzeit Baumaßnahmen
erfolgen, die der Zielrichtung des Nachfolgebebauungsplanes entgegenstehen. In der Regel
beträgt die Laufzeit einer Veränderungssperre 2 Jahre, sie kann aber bei besonderen
Umständen zweimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden. Eigentlich sollte dieses Zeitfenster
ausreichen, hier einen Nachfolgebebauungsplan in Kraft zu setzen. Nicht so in der
Gemeinde Glashütten. Die CDU hat sich schon im 2019 mit dem Gedanken befasst, eine
neue Veränderungssperre zu beantragen, hat dann aber im Oktober aus der Verwaltung
die Rückmeldung erhalten, dass man kurz vor Feststellung der Planreife sei. Heute, ein
weiteres Jahr später, wir befinden uns im 6. Jahr nach Beschlussfassung, ist immer noch
kein neuer Bebauungsplan in Kraft.

6 Jahre Ungewissheit für Bauherren, Grundstückseigentümer, Anwohner und Gemeinde. Wir
als CDU gingen bisher davon aus, dass im Zuge der Bearbeitung durch die Verwaltung dem
Anschein nach besondere Umstände in Erscheinung getreten sind. Wie sonst lässt sich die
ungewöhnlich lange Bearbeitungszeit erklären? Den eigentlichen Grund für die verzögerten
Abläufe kennen wir nach wie vor nicht. Umso unverständlicher ist es hierbei, dass unser
Antrag auf Beschluss einer neuen Veränderungssperre, die automatisch außer Kraft treten
würde, sobald der neue Bebauungsplan beschlossen würde, mehrheitlich keine Zustimmung
gefunden hat. Aussagen der Gegenseite, man habe bei Beschluss einer neuen
Veränderungssperre, Angst vor Schadensersatzansprüchen, waren aus Sicht der CDU nicht
standhaft, da keine konkreten Daten vorgelegt wurden. Gemäß Baugesetzbuch §17 kann die
Gemeinde eine außer Kraft getretene Veränderungssperre ganz oder teilweise erneut
beschließen, wenn die Voraussetzungen für ihren Erlass fortbestehen.
Unser Standpunkt: Ein Bebauungsplan schützt das Eigentum und dient gleichzeitig als
nachhaltige Planungs– und Rechtssicherheit für Anwohner, Grundstückseigentümer,
Bauherren und Gemeinde.

Die Anpassung von Bebauungsplänen sind dem üblichen Geschäft einer Verwaltung
zuzuordnen. Daher ist es für die CDU nicht erklärbar, dass nach 6 Jahren der Bearbeitung
immer noch kein Ergebnis vorliegt. Hier erwarten wir mehr fachliches und strukturiertes
Know How, sowie Transparenz für die pol. Gremien, aber auch für die jetzigen Eigentümer.
Gez. Hindrichs

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