CDU Glashütten

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    Antrag 
    
    zur Sitzung der Gemeindevertretung am 29. Juni 2006
     
     
    Die Gemeindevertretung möge beschließen:
     
    § 28 Abs. 2 der Geschäftsordnung für die 
    
    Gemeindevertretung Glashütten/Hochtaunuskreis:

    „Die Gemeindevertreter erhalten spätestens sieben Arbeitstage nach der Sitzung 
    der Gemeindevertretung die Niederschrift.“ 
     
    wird um folgenden Satz 
    
    ergänzt:
     
    „Dies kann auch durch elektronische Datenübertragung erfolgen, wenn dies 
    zwischen dem Vorsitzenden und dem Gemeindevertreter zuvor vereinbart wurde.“
     
     
    Begründung :
     
    Elektronische Post ist im Geschäfts- und Privatleben eine anerkannte Form der Kommunikation. 
    Folgende Vorteile ergeben sich durch die Einführung der Möglichkeit, Niederschriften 
    
    elektronisch zuzustellen:
     
    1.      
    
    Reduktion des Herstellungsaufwandes (Papier-, Kopier und Sortierkosten)
    2.      
    
    Senkung der Zustellkosten, denn die Niederschriften werden meist mit einem zusätzlichen Botengang zugestellt.
    3.      Schnellere Zustellung der Niederschriften, da kein Botengang mehr abgewartet werden 
    
    muss.
    4.      Verringerung der Papierberge auf Seiten der Gemeindevertretung
    5.      Einfache Speicherung und leichte Durchsuchbarkeit der elektronischen Dateien erleichtern die 
    
    Arbeit der Gemeindevertreter.
     
    Auf Grund der rechtlichen Problematik kommt vorerst nur eine Zustellung der Niederschriften auf elektronischem Wege in 
    
    Betracht, 
    nicht jedoch der Einladung sowie der Drucksachen. 
    Die Zustellung der Niederschriften auf elektronischem Wege wird schon von zahlreichen Städten und 
    
    Gemeinden in Hessen praktiziert,
    in unserer Nähe u. a. in Bad Camberg. 
    
    
    Wichtig ist uns, dass die elektronische Übermittlung das Einverständnis des 
    
    betroffenen Gemeindevertreters voraussetzt. 
    						
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